Herzlich willkommen bei der 3 R RE:CYCON GmbH

Die 3 R ist Ihr Partner beim Recycling, Verwerten, Entsorgen und der abfallrechtlichen Behandlung mineralischer Abfälle, insbesondere künstlicher Mineralfasern auf Basis des patentierten Verfahrens 3 V RE:CYKMF in dafür geeigneten Versatzverfahren in Bergwerken, oder zur Rückführung als

3 R KMF:CYCLE Rezyklat in den Herstellungsprozess von Dämmstoffen.



NEWS

Der neue § 7 Abs. 3 DepV tritt am 01.01.2024 in Kraft.


Mit der Änderung der Deponieverordnung, welche am 04.07.2020 in Kraft getreten ist, wurde ein neuer § 7 Abs. 3 DepV eingeführt. Demnach besteht ein grundsätzliches Ablagerungsverbot für verwertbare Abfälle auf Deponien, soweit nicht eine Ablagerung auf Deponien den Schutz von Mensch und Umwelt am besten oder in gleichwertiger Weise wie die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder das Recycling gewährleistet. 

 





EuGH Porr — ein Booster für die Kreislaufwirtschaft


Abfallende tritt auch ohne unmittelbare Substitution von Rohstoffen ein:


Eine der wesentlichsten Aussagen des Urteils betrifft das Ende der Abfalleigenschaft.

Ein Prüfverfahren eines Materials auf seine Qualität hin reicht aus, damit die Abfalleigenschaft beendet wird.

 Dadurch wird bereits ein Verwertungsverfahren durchlaufen.


Durch das EuGH Urteil wird vor allem der Einsatz von Rezyklaten einfacher werden, da die Abfalleigenschaft beendet wird, wenn das Material für das Rezyklat allein aufgrund seiner Qualität nicht mehr als Abfall eingestuft werden muss.


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